Förderungen behindertengerechte Wohnraumadaptierung

Zuständige Institution

Land Vorarlberg, Bund

Kontakt

ifs Soziale Integration - Menschengerechtes Bauen
Franz-Michael-Felderstraße 6
6845 Hohenems
Tel: +43 (0)5 1755 537

Beschreibung

Barrierefreie Adaptierung der eigenen vier Wände ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Förderungen von Bund und Land bieten Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.
Die ifs Beratungsstelle Menschengerechtes Bauen informiert Sie gerne kostenlos und unverbindlich über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

ifs Menschengerechtes Bauen

Das ifs Men­schen­ge­rechte Bauen setzt sich für mehr Bar­rie­re­frei­heit und somit mehr Wohn­kom­fort im pri­va­ten Wohn­bau­be­reich ein. Wir unter­stüt­zen Men­schen, die aus per­sön­li­chen Grün­den wie Beein­träch­ti­gung, Alter, Krank­heit oder Unfall gezwun­gen sind, ihre Wohn­si­tua­tion den ver­än­der­ten Bedürf­nis­sen anzu­pas­sen.

Unser Angebot

Wir bie­ten kos­ten­freie Bera­tung vor Ort. Diese beinhal­tet Infor­ma­tio­nen zu

  • grund­sätz­li­chen Bestim­mun­gen im Bereich Umbau.
  • all­ge­mei­nen Nor­men und Vor­aus­set­zun­gen, um finan­zi­elle För­de­run­gen zu erhal­ten.
  • Hilfs­mit­teln, bau­li­chen Ver­bes­se­rungs­mög­lich­kei­ten und Gefah­ren­quel­len.

Zudem ver­mit­teln wir an spe­zi­elle Fach­dienste, wie z. B. psy­cho­so­ziale Hilfs­an­ge­bote, Pfle­ge­dienste etc.

Grundregeln der Barrierefreiheit

Es kann immer wie­der zu lebens­lauf­be­ding­ten Anpas­sun­gen von Wohn­raum­be­dürf­nis­sen kom­men. Des­halb ist es wich­tig, mög­lichst fle­xi­ble Raum­kon­zepte zu ent­wi­ckeln, die sich bei Bedarf den Men­schen anpas­sen und nicht umge­kehrt. Für ein intel­li­gen­tes und vor­aus­schau­en­des Pla­nen und Bauen sind drei wich­tige Grund­re­geln der Bar­rie­re­frei­heit zu berück­sich­ti­gen:

  • Der Zugang zum Wohn­ob­jekt ist stu­fen­los und schwel­len­frei.
  • Türen und Durch­gänge wei­sen eine Durch­gangs­breite von min­des­tens 80 cm auf.
  • Auf der Woh­ne­bene muss eine kom­bi­nierte Nass­zelle (WC und Dusche oder Bad) mit einem Wen­de­kreis von 1,5 m gege­ben sein.